Straßenbeiträge
Kommunale Selbstverwaltung ohne Zwang und Erleichterungen für die Menschen

Anlässlich der Einigung der Landtagsfraktionen von CDU, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Thema Straßenbeiträge, sagte der Landtagsabgeordnete/ die Landtagsabgeordnete Herr/ Frau XYZ:

„Das Thema Straßenbeiträge hat uns – wie viele Menschen in Hessen – sehr beschäftigt. Jetzt bringen wir – gemeinsam mit Grünen und FDP - ein 5-Punkte-Maßnahmenpaket auf den Weg, dass verschiedenen Seiten gerecht wird. Wir greifen die Sorgen und Bedürfnisse der Grundstücksbesitzer und die der Kommunen auf. So gibt es individuelle Härten, bei denen Anwohner mit hohen Beitragsrechnungen belastet werden. Genau dieser Thematik haben wir uns angenommen. Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und unterliegen in ihrer Ausgestaltung der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort. Das werden wir – auch im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik – beibehalten. Zu dieser Entscheidungsfreiheit gehört aber auch die Möglichkeit selbst zu entscheiden, mit welchen Mitteln die Straßen saniert werden sollen. Wir sind überzeugt davon, dass bedarfsgerechte und bürgernahe Entscheidungen direkt vor Ort in den Kommunen am besten getroffen werden können.“

Das Maßnahmenpaket, das im Maiplenum beraten werden soll, umfasst folgende Punkte:

  1. Die Kommunen entscheiden selbst darüber, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen – aus „soll“ wird „kann“.

  2. Auch defizitäre Kommunen sind frei in der Finanzierung ihrer Straßensanierung. Es gibt künftig keinen Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen bei Defiziten im Haushalt.

  3. Für die Anwohner besteht die Möglichkeit von erheblichenVerbesserungen und Entlastungen. Die Möglichkeit fürRatenzahlungen wird erheblich verbessert. Anstatt Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre, sind nun Ratenzahlungen bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich.

  4. Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir finanziell unter die Arme. Mit einem einmaligen pauschalisierten Kostenausgleich in Höhe von20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt sich das Land an den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.

  5. Wir vereinfachen die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenbeiträge durch einen „funktionalen Zusammenhang“ verbunden sein, diese Voraussetzung streichen wir, um beispielsweise zu ermöglichen, ganze Ortsteile zu einem Berechnungsgebiet zusammen zu fassen.

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